Oberwalliser Skipass
Sollte aufgrund der COVID-19 Situation eine Betriebseinstellung von Bund und Kanton angeordnet werden, gewähren wir bei Kauf des Oberwalliser Skipasses folgende Gutschriften:
Ausgangslage
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Gutschrfit
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Keine Öffnung aller Skigebiete
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100%
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Schliessungsentscheid bis 15.12
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80%
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Schliessungsentscheid bis 10.01
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50%
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Schliessungsentscheid bis 31.01
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25%
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Nach dem 31. Januar 2021 wird keine Rückvergütung mehr gewährt.
Letzte Aktualisierung: 12.10.2020
KEINE PREISERHÖHUNG 2020/2021
Für die Saison 2020/2021 verzichten die Oberwalliser Bergbahnen auf eine Preiserhöhung.
PRODUKT / GÜLTIGKEIT 2020/2021
Der Oberwalliser Skipass ist gültig ab 1. November 2020 bis 30. April 2021.
Dieser Regionalpass berechtigt den Karteninhaber zu ein unbeschränkten Anzahl Tageserstzutritten in
den jeweiligen Skigebieten
( Stationen sind unten aufgeführt )
Eine Ausnahme bilden die Zermatt Bergbahnen AG. Hier ist die Anzahl Erstzutritte auf 5 Tage
(Zermatt/Cervinia international) beschränkt.
WALLISERTARIF (EINHEIMISCH)
Der Wallisertarif wird nur gegen Vorlage des offiziellen blauen Ausweises (oder einer
Wohnsitzbestätigung) gewährt.
Er muss nach dem 1. September des laufenden Jahres ausgestellt sein.
TARIFE 2020/2021
Personengruppen
Tarif Allgemein
Personengruppen
Tarif Einheimisch
Erwachsene
Jg. 2000 und älter
CHF 1050.-
Einheimische Erwachsene
Jg. 2000 und älter
CHF 840.-
Jugendliche
Jg. 2001-2004
CHF 893.-
Einheimische Jugendliche
Jg. 2001-2004
CHF 714.-
Kinder
Jg. 2005-2014
CHF 525.-
Einheimische Kinder
Jg. 2005-2014
CHF 420.-
Kinder
Jg. 2015 und jünger
Freie Fahrt
Einheimische Kinder
Jg. 2015 und jünger
Freie Fahrt
Familienpass *
CHF 2'800.-
Einheimischer
Familienpass *
CHF 2'380.-
*Familienpass: Familienkarten werden an Familien abgegeben, die sich aus mindestens einer Erwachsenen Person und einer unbeschränkten Anzahl Kinder bis zum 19. Altersjahr (Kinder und Jugendliche; gem. Familiennachweis) zusammensetzen. Patchwork-Familie: gilt auch, wenn die gleiche Wohnadresse bestätigt wird.
Einheimischentarif wenn rechtlicher Erstwohnsitz in einer Gemeinde des Kantons Wallis
ist.
(Wohnsitzbestätigung oder "Blaue Karte" vorweisen)
BETEILIGTE STATIONEN
Blatten-Belalp, Rosswald / Rothwald
Riederalp, Bettmeralp, Fiescheralp, Bellwald
Saas-Grund, Grächen
Leukerbad / Torrent, Gampel-Jeizinen, Giw / Visperterminen
Lauchernalp, Moosalp Bergbahnen AG, Verkehrsb. Unterbäch AG,
Sportbahnen Eischoll AG,
Gspon
Zermatt (beschränkt auf 5 Tage pro Saison)